Taufe
Konfirmation
Trauung

Taufe

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Zur christlichen Tradition gehört es, dass jedes Kind getauft werden sollte. In der Taufe handelt nach Überzeugung der Kirche Gott selbst und nimmt den Menschen als sein Kind an. In der Taufe spricht Gott dem Menschen seine Gnade zu und verheißt ihm seinen Heiligen Geist. Damit gehört er zu Gott und seiner Gemeinde. Im Matthäus-Evangelium (Kapitel 28, 16-20) befiehlt Jesus seinen Nachfolgern, die Menschen, die zu ihm gehören sollen, zu taufen. Damit ist die Taufe der Beginn eines neuen Lebens mit Jesus Christus. – Die Taufe ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.

Bei der Taufe verpflichten Sie sich, Ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen und es mit der Gemeinde vertraut zu machen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben. Deshalb sollte mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Selbstverständlich sollten Sie auch am Taufgottesdienst teilnehmen.

Möchten Sie Ihr Kind taufen lassen, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindebüro oder Ihrer Pfarrerin, bzw. Ihrem Pfarrer in Verbindung, um den Termin der Taufe abzustimmen. In der Regel findet die Taufe im sonntäglichen Gottesdienst statt. Die Pfarrerin oder der Pfarrer führt mit Ihnen vor der Taufe ein Gespräch, bei dem Sie auch Ihre Fragen stellen können z.B. nach einer Taufkerze, Taufkleid usw.

Möchten Sie Ihr Kind in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde taufen lassen, müssen Sie sich mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der anderen Gemeinde in Verbindung setzen. Sie benötigen dazu die Zustimmung der Pfarrerin oder des Pfarrers Ihrer Wohnortgemeinde.

Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate verpflichtet sich, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben. In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe (Patenamt). Deshalb müssen die Paten Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. Die Patenschaft kann weder von der Kirche oder den Eltern noch von den Paten oder dem Kind rückgängig gemacht werden. In der Regel sollen es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate muss der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein (z.B. katholische Kirche oder Freikirche wie Baptisten, Methodisten). In besonderen Fällen genügt auch eine Patin oder ein Pate; oder die Kirchengemeinde hilft bei der Bestellung weiterer Paten. Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie Mitglied der Kirchengemeinde sind und das Patenamt übernehmen können.

Evangelisch: Die Patenbescheinigung erhalten Sie im Gemeindebüro.
Katholisch: Da die katholische Kirche keine Patenbescheinigung kennt, erhalten Sie bei ihr eine Bescheinigung der Kirchenzugehörigkeit.

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Konfirmation

In der Regel werden die Kinder im Säuglingsalter getauft. Damit können sie selbst keine Antwort auf die Frage geben, ob sie zu Gott und Jesus Christus gehören und Mitglied der Kirche werden wollen. Diese Antwort wird im Konfirmationsgottesdienst nachgeholt. Bei der Konfirmation (lateinisch = Bestätigung) bestätigen die Jugendlichen die Entscheidung ihrer Eltern zur Taufe und erklären selbst, dass sie weiterhin zu Gott und seiner Gemeinde gehören wollen.
Der Konfirmation geht eine Zeit des Kirchlichen Unterrichtes voran. In der Regel findet der Unterricht im 7. und 8. Schuljahr statt und endet mit dem Konfirmationsgottesdienst zwischen Ostern und Pfingsten. Die Konfirmation steht somit auch an dem Übergang von der Kindheit zum selbst verantworteten Leben. Abendmahl WebKlein Im Unterricht sollen die Jugendlichen in ganz besonderer Weise über ihren Glauben sprechen und durch die Glaubenszeugnisse anderer neue Zugänge entdecken können. In dieser Zeit beteiligen sie sich auch am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde.

Alle Kinder unserer Gemeinde, die getauft sind, werden durch unser Gemeindebüro rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn schriftlich eingeladen. Sollten Sie Fragen zu Einzelheiten wie Anmeldetermin, Zeitpunkt des Unterrichtes, usw. haben, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindebüro oder Jugendpfarrerin Nina Ciesielski in Verbindung.

    

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Trauung

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Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis eine Segenshandlung für zwei Menschen zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts, ihrer Ehe. Die Eheleute bekennen sich vor Gott und seiner Gemeinde zueinander und nehmen einander als Gabe aus Gottes Hand. Sie sagen damit ganz öffentlich, was sie sich schon vorher untereinander versprochen haben: einander zu lieben und zu ehren, sich gegenseitig beizustehen und die Treue zu halten. – Die gottesdienstliche Gemeinde begleitet sie dabei in diesen Lebensabschnitt.

Für die kirchliche Trauung sollen die Ehepartner konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Gehört ein Partner der katholischen Kirche an, sollte sich dieser rechtzeitig mit dem zuständigen katholischen Pfarrer in Verbindung setzen, um die Befreiung von der Formpflicht zu erhalten. Die kirchliche Trauung kann erst nach einer standesamtlichen Eheschließung erfolgen; dies ist durch das Familienbuch nachzuweisen.
Die kirchliche Trauung findet in der Regel in der Wohnortgemeinde der Eheleute statt. Wohnen sie vor der Trauung in unterschiedlichen Gemeinden, können sie sich eine Gemeinde für den Gottesdienst aussuchen. – Soll die kirchliche Trauung in einer anderen Kirche oder mit einer anderen Pfarrerin oder Pfarrer sein, ist dies mit der erwählten Pfarrerin oder dem Pfarrer zu besprechen. Es ist in jedem Fall die Zustimmung der Pfarrerin oder des Pfarrers der Wohnortgemeinde einzuholen.
Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ist der Termin für den Gottesdienst abzusprechen. In dem Gespräch, das dem Gottesdienst vorangeht, werden alle wichtigen Dinge besprochen: die Bedeutung der Ehe, der Ablauf des Gottesdienstes, Mitwirkung der Eheleute oder anderer am Gottesdienst, Fotografieren usw. – Die kirchliche Trauung ist kostenfrei; für besondere Wünsche bei der Ausgestaltung der Kirche muss das Brautpaar allerdings aufkommen. Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro oder Ihre zuständige Pfarrerin, bzw. Ihren zuständigen Pfarrer.



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